Der Ur-Ur-Ahn
Und nun, meine Lieben, wollen wir mal hundertfünfzig Jahre zurückgehen und sollt mich begleiten zu den Vätern meiner lieben Großeltern Gotthelft und Rosenstein.
Ich kann zurückgreifen bis zum 14. April 1777. Aus diesem Jahre besitze ich ein Schriftstück des regierenden Grafen zu Lippe, Simon August, selbstredend „von Gottes Gnaden“, der den Schutzjuden Herrn Salomon zum Hof- und Brunnenfaktor des Bades Meinberg in Lippe-Detmold ernennt und seinen Untertanen befiehlt, ihn mit diesem Titel anzureden. Das Schriftstück werde ich diesen Erinnerungsblättern urkundlich beifügen. Es lautet:
Von Gottes Gnaden Wir Simon August, regierender Graf und Edler Herr zu Lippe, souverain von Schwalenberg und Sternberg, Erb-Burg-Graf zu Utrecht p. p., Ritter des Hessischen Goldenen Löwen-Ordens.
Nachdem uns der hiesige Schutzjude Herr Salomon untertänigst gebeten, wir geruhen möchten, ihn zu unserem Hof- und Brunnenfaktor gnädigst zu ernennen, Wir auch, in Betracht der von ihm bisher zu unserem gnädigsten Wohlgefallen so wohl für unseren Hofstaat als nach Meinberg besorgte und auch weiter übernommene Warenlieferung, und in Rücksicht auf das getane Versprechen, zu genanntem Meinberg eine Boutiquen zur Fortsetzung seines schon daselbst angefangenen Warenhandels bauen zu lassen, dem Gesuch in Gnaden stattgegeben haben; so ernennen Wir ihn nicht nur zu unserem Hof- und Brunnenfaktor sondern wollen und befehlen auch, daß ihn jedermann dafür erkennen und die mit diesem Charakter verbundenen Vorzüge ruhig genießen lassen soll.
Unter Unser eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten gräflichen Regierungssiegels.
Detmold, den 14. April 1777.
Simon August, Regierender Graf und Edler Herr zu Lippe.
Dieser Herr Salomon in Demold ist mein Ur-Urahn gewesen; sein Sohn, mein Urgroßvater Abraham Herz aus Detmold, geb. 1757, und dessen Frau, Sarchen Herzsohn, wohnten in Cassel, Steingasse Nr. 242, ein Vorzug, der nur wenigen jüdischen Familien hier zuteil wurde, denn bis um 1790 herum durften von jüdischen Schutzleuten einige prominente in Kassel wohnen, so u. a. die Familien Goldschmidt, Feidel und Rinald. Die übrigen Juden hatten nur die Erlaubnis, in Bettenhausen zu wohnen. Daher kommt es auch, daß sich der einzige und sehr alte israelitische Friedhof in Bettenhausen befindet. Dort war auch das jüdische Krankenhaus (Heckdisch genannt), das aber in den 1860er Jahren als solches einging.
Von diesen Urgroßeltern erzählte mir mein seliger Großvater Herz Gotthelft, von dem Ihr später hören werdet, daß sie, wie erwähnt, in der Ziegengasse gewohnt hätten. Diese Urahnen sind auf dem hiesigen israelitischen Friedhof beerdigt; die Gräber haben wir in Ordnung bringen, die verwitterten Steine richten und reinigen lassen; außerdem sind kleine Porzellanschilder angebracht, damit die Gräber leichter zu finden und kenntlich sind.
Welches Gewerbe oder Handwerk dieser Ahn ausgeübt hat, weiß ich nicht mehr; wahrscheinlich wird er, wie die meisten Juden zu damaliger Zeit, Handel in Waren getrieben haben. Nur so viel ist mir bekannt, daß er seinem Sohn Herz, meinem Großvater, schon eine verhältnismäßig gute Bildung angedeihen ließ. Er war auch derjenige, der am 18. Mai 1808 den Namen „Gotthelft“ angenommen hat, denn bis dahin hieß er nur Abraham Herz.
Jedenfalls gehörte er zu den Juden, die mit der deutschen Sprache noch auf Kriegsfuß standen, denn sonst würde er statt „Gotthelft“ Gotthilf oder Gotthilft genannt haben. Nun müssen wir diesen seltsamen Namen auf ewige Zeiten, solange wenigstens männliche Nachkommen existieren, beibehalten. Das schadet aber nichts, wenn er stets einen so guten Klang hat wie bisher und solange ihn kein späteres Familienmitglied schändet. Einige Zeugnisse, die ich von diesem Urahn in dem Nachlaß meines seligen Vaters gefunden habe, füge ich diesen Blättern bei.
Daß der hiesige Abraham Herz jederzeit und allerorten rechtschaffen betragen und in allen ihm anvertrauten Geschäften als ehrlicher Mann gezeigt habe, solches wird ihm hierdurch auf Verlangen bescheinigt.
Cassel, den 15. März 1799.
( Siegel )
Frh. v. Veltheim, Landgräflich Hessischer Oberhofmarschall.
Daß der hiesige Schutz- und Handelsjude Abraham Herz sich bis hierher ganz ohntadelhaft betragen habe, und nie einige Klage oder Beschwerde gegen denselben vorkommen sey, solches wird hierdurch obrigkeitlich attestiert.
Cassel, den 26. März 1799.
( Siegel )
G. Schmerfeld, Rath und Oberschultheiß.
Daß ich mit Vorzeiger dieses den hiesigen Schutz-Juden Abraham Herz aus Detmold gebürtig, mehrmalen Geld- und Wechselgeschäfte gehabt, und Selbigem als einen treuen redlichen Mann wie auch sein Ruff allgemein gesagt erprobt habe, solches Zeugnis getalte ich Ihm aus pflichtgemäßer Überzeugung.
Cassel, den 29. Mai 1804.
( Siegel )
Graf von Bohlen, Kur-Hessischer Hofmarschall.
Daß der hiesige Schutz- und Handelsjude Abraham Herz sich bis hierher ganz untadelhaft betragen hat und gegen denselben niemals Klagen oder Beschwerden geführt worden sind, wird hierdurch obrigkeitlich attestiert.
Cassel, den 27. März 1806.
( Siegel )
Beermann, Oberschultheiß.





