Urahnen
Nicht nur für diese geschichtliche Situation geben die Vorfahren der Gotthelfts beispielhaft: Hertz Salomon (geboren um 1725), der Sohn von Salomon Itzig, war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Hoffaktor tätig, der den hessischen Fürsten Simon August Graf zur Lippe-Detmold mit Gebrauchs- sowie Luxusgütern versorgte und ihm Kapital zur Verfügung stellte. Dies geht aus der Urkunde hervor, mit der Hertz Salomon am 14.4.1775 zum Hoffaktor ernannt wurde. Der Gotthelftsche Vorfahre gehörte also zu jenen jüdischen Deutschen, die im 17. und 18. Jahrhundert Fürsten als Finanziers dienten und ihre bedeutendsten Vertreter in Samuel Oppenheimer (1630-1703), Leffmann Behrens (1634-1714), Samuel Wertheimer (1658-1724) und Behrend Lehmann (1661-1730) hatten. Im Gegenzug für ihre Verdienste erhielten sie den Titel Hoffaktor, mit dem fürstlicher Schutz und die Protektion ihres Gewerbes verbunden waren, dessen Erfolg auch dem Landesherrn zugutekam, den sie mit Waren und Kapital zu versorgen hatten.
So verhielt es sich auch bei Hertz Salomon. Seine Ernennung zum Hoffaktor geschah „in Betracht der von ihm bisher zu unserm gnädigsten Wohlgefallen so wohl für unsern Hoffstaat
[…] besorgte und auch weiter übernommene Waaren Liefferung, und in Rücksicht auf das gethaene Versprechen, zu gedachtem Meinberg eine Boutique bauen zu lassen.“ Meinberg war damals ein noch unbedeutendes Dorf, das der Graf zu einem Heilbad entwickeln wollte. An dem ambitionierten Projekt sollte Hertz Salomon sich auf eigenes Risiko beteiligen.
Die Antwort auf die Frage führt ins Jahr 1807: Nach den Niederlagen Preußens und Österreichs im Vierten Koalitionskrieg diktierte Napoleon im Frieden von Tilsit eine Neuordnung Mitteleuropas unter französischem Einfluss. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel ging in großen Teilen im neu geschaffenen Königreich Westphalen auf – einem Modellstaat, dessen Regentschaft Napoleon seinem Bruder Jérôme Bonaparte anvertraute.
Das Königreich sollte nicht nur ein Puffer gegen Preußen sein, sondern auch ein Schaufenster französischer Reformpolitik, die auf den Errungenschaften der Revolution und dem Code Civil beruhte, jenem liberalen Gesetzeswerk, mit dem Napoleon bereits die Rechtsprechung in Frankreich grundlegend modernisiert hatte. Die Veränderungen für die Bevölkerung im ehemaligen Hessen-Kassel waren tiefgreifend: Die neue Regierung schaffte adlige Steuerprivilegien ab, hob die Leibeigenschaft auf, verbot die Zünfte und ersetzte ihr rigides ständisches Berufsrecht durch Gewerbefreiheit. Und: Ein legislativer Paukenschlag beendete die jahrhundertelange Benachteiligung der jüdischen Bevölkerung und stellte sie der christlichen gleich.
„Das Königreich Westphalen soll durch Constitutionen regiert werden, welche die Gleichheit aller Unterthanen vor dem Gesetze, und die freye Ausübung des Gottesdienstes der verschiedenen Religions-Gesellschaften festsetzen.“
Gesetz-Bülletin des Königreichs Westphalen, 1. Teil, Artikel 10.
Während manche der Rheinbundstaaten, die Napoleon geschafften hatte, die staatsbürgerliche Emanzipation der Juden zögerlich oder nur mit Einschränkungen umsetzten, bot das Königreich Westphalen ihnen nicht nur umfassende Sicherheit, sondern auch neue Lebens- und Berufsperspektiven. Ein Blick in das Emanzipationsedikt vom 27.1.1808 berührt noch heute. Man ahnt die Begeisterung, Hoffnung und Aufbruchsstimmung, die es bei der jüdischen Bevölkerung auslöste.
Art. 1.
Unsere Unterthanen, welche der mosaischen Religion zugethan sind, sollen in Unsern Staaten dieselben Rechte und Freyheiten genießen, wie Unsere übrigen Unterthanen.
Art. 2.
Denjenigen Juden, welche, ohne Unsere Unterthanen zu seyn, durch Unser Königreich reisen, oder darin sich aufhalten, sollen dieselben Rechte und Freyheiten zustehen, die jedem andern Fremden eingeräumt werden.
Art. 3.
Diesem zufolge sind alle Auflagen und Abgaben, welche allein die Juden zum Gegenstande hatten, bey welcher Gelegenheit sie eingeführt seyn, und unter welcher Benennung sie vorkommen mögen, hiemit gänzlich aufgehoben. Es wird demnach allen Edelleuten, Lehnsherren, und andern Gutbesitzern, die Unserer Hoheit unterworfen sind, verboten, diese Abgaben mehr zu erheben, oder erheben zu lassen, widrigenfalls sie alle Schäden und Kosten ersetzen, auch als solche, die sich der Erpressungen schuldig gemacht haben, gerichtlich verfolgt werden sollen.
Art. 4.
Sie können, ohne, wie vormals, einer besonderen Erlaubniß zu bedürfen, sich verheirathen, für die Erziehung ihrer Kinder und für deren Etablissement sorgen, ihnen ihre Güter abtreten, jedoch unter der Verpflichtung, bey diesen verschiedenen Handlungen nach den Vorschriften des Codex Napoleon sich zu richten.
Art. 5.
Es steht ihnen gleichfalls frey, in jeder Stadt, oder an jedem andern beliebigen Orte sich niederzulassen, und daselbst ihren Handel einzurichten, vorausgesetzt, daß sie der Municipal-Obrigkeit davon gehörige Anzeige machen, und die Zunft- und Handwerksverordnungen, worin sie wünschen aufgenommen zu werden, beobachten.
Art. 6.
Unser provisorischer Minister des Justizwesens und der innern Angelegenheiten ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Decrets beauftragt.
Einem Edikt des Königreichs Westphalen verdankt sich auch der Familienname Gotthelft. Die am 31. März 1808 erlassene Verfügung verpflichtete die Juden, feste und vererbbare Familiennamen anzunehmen, wie sie bei den Christen Brauch waren. Die Maßnahme sollte einerseits den trennenden Unterschied zwischen den Bevölkerungsgruppen aufzuheben und andererseits die jüdischen Bürger für die staatlichen Behörden eindeutig identifzierbar machen.
„Innerhalb von drei Monaten […] sollen alle Juden dem Namen, unter welchem sie bekannt sind, einen Beinamen hinzufügen, welcher der Unterscheidungsname ihrer Familien werden soll; sie müssen ihn bei der Municipalität ihres Wohnortes eintragen lassen“.
Die ursprüngliche jüdische Namensgebung beruhte über viele Jahrhunderte hinweg nicht auf festen Familiennamen, sondern auf einem patronymischen System. Dabei wurde eine Person mit ihrem Vornamen und dem Namen ihres Vaters bezeichnet. Zusätzlich wurden zur Unterscheidung manchmal weitere Merkmale angefügt, wie der Beruf (Jehuda der Schneider), der Herkunftsort (Seligman aus Frankfurt) oder besondere Eigenschaften (Simon der Weise). In vielen jüdischen Gemeinden war dies ausreichend, da sich die Bevölkerung aus kleinen, oft eng verbundenen Gruppen zusammensetzte. Manche Juden orientierten bei der angeordneten Wahl von festen Familiennamen nach christlichem Vorbild an Berufsbezeichnungen (z. B. Drucker, Kaufmann), Herkunftsorten (Frankfurter, Berliner) oder bildeten sie aus Vornamen der Vorfahren (Jacobsohn, Hirschmann). Andere übernahmen hebräische oder jiddische Bezeichnungen wie Cohen, Levi oder Rabinowitz.
Behördliche Aufstellung jüdischer Familienoberhäupter und ihrer Angehörigen aus dem Jahre 1812.
Quelle:
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Bestand 76a, Nr. 28,11 (Kassel) ,fol.6.
Abraham Hertz entschied sich für keine dieser Möglichkeiten. Als festen Familiennamen wählte er Gotthelf oder Gotthelft. Beide haben eine stark religiöse Dimension und bedeutet sinngemäß Gott helfe! Abrahams Nachkomme Richard vermutet in den hier einsehbaren Lebenserinnerungen, dass der Vorfahre mit der deutschen Rechtschreibung auf Kriegsfuß gestanden und statt des gemeinten Gotthelf dem Beamten fälschlicherweise Gotthelft in die Feder diktiert habe. Jedoch: In der Liste jüdischer Familienoberhäupter, die auf 1812 datiert, ist Gotthelf zu lesen. Wäre Richards Gedanken richtig, so würde es sich beim Eintrag um einen Übertragungsfehler handeln, der das Gotthelft im Dokument von 1808 zu Gotthelf verändert hatte. Wie dem auch sei: Für Abraham war die Namenswahl wahrscheinlich Ausdruck seiner Frömmigkeit und seines Vertrauens in Gott. Und: Hätte sich der Name als Gotthelf erhalten, würde die Forschung in den Archiven mit einer hohen Zahl an Einträgen zu kämpfen und viel Zeit mit der Recherche zu verbringen haben, welcher sich tatsächlich auf die jüdische Familie bezieht. Denn der Name Gotthelf war weit verbreitet, der Name Gotthelft hingegen einmalig. Wer ihn trug, gehörte zu der jüdischen Familie, die ihren Ursprung in Kassel hatte und Thema dieser Webseite ist.
Abraham Hertz starb 1827 und wurde neben seiner Frau Szerchen beigesetzt, die 13 Jahre zuvor verstorben war. Anlässlich des 100. Jahrestags der Namenswahl ließ die Nachkommen die Grabsteine aufarbeiten und zu Ehren der Vorfahren mit kleinen Emailtafeln versehen. Die Tafel für Abraham trägt die Aufschrift:
Abraham Herz Detmold
Aeltestvater [der] Familie Gotthelft
gestorben 24. November 1827.
Auf der Tafel seiner Frau ist zu lesen:
Szerchen Gerson
Ehefrau des Abrahm Herz Detmold
Aeltstmutter der Familie Gotthelft
gestorben 26. März 1814.
Grab des Abraham Hertz/Abraham Gotthelft und seiner Frau Szerchen auf dem jüdischen Friedhof in Kassel-Betthausen.
Fotografie: Christian Hartmeier im April 2019
Links das Grab der Szerchen:
Hier ruht
eine tugendhafte Frau, gottesfürchtig war sie,
mied das Böse, vollbrachte viele gute Taten.
Ihre Hand reichte sie den Armen und Unglücklichen.
Mit der Redlichkeit ihres Herzens übte sie viel Nächstenliebe aus.
Sie hütete den Glauben und wahrte das Gesetz.
Gottesfürchtig dachte sie über die Gotteslehre nach und lernte sie.
Von den Früchten ihrer Hände bewirtete und unterstützte sie.
Sie war eine gute Hauswirtin, ihrem Mann eine Krone.
Sie schaute nach ihrer Vorratskammer [und] achtete auf das Gesetz.
Die geachtete und rechtschaffene Frau, Serchen, Tochter des Gerson seligen Andenkens
Ehefrau des Abraham Detmold. Gestorben
und begraben am Donnerstag, am 3. Nisan
5574 n.d.k.Z.
Deutsche Übersetzung der hebräischen Grabinschrift zitiert nach Szerchen Gerson, Ehefrau des Abraham Herz Detmold, Ältestmutter der Familie Gotthelft (1814) – Kassel-Bettenhausen, in: Jüdische Grabstätten, Stand: 24.8.2018.
Rechts das Grab des Abraham:
Hier ruht
ein Mann, der das Gute wollte. Er wandelte in Geradheit.
Er übte Nächstenliebe aus und erbarmte sich der Armen und Unglücklichen.
Er war gottesfürchtig, liebte die Lehre und war bekannt in den Toren.
Aufrichtig und würdig seine Handlungen, gut seine Taten.
Das ist der geachtete Abraham, Sohn des
Naftali, genannt Herz Detmold
seligen Andenkens. Gestorben am Freitag, am 5. Kislev,
und begraben am Sonntg, am 7. desselben Monats
5585 n.d.k.Z.
Seine Seele sei eingebunden im Bunde des Lebens.
Deutsche Übersetzung der hebräischen Grabinschrift zitiert nach Abraham Herz Detmold, Ältervater der Familie Gotthelft (1827) – Kassel-Bettenhausen, in: Jüdische Grabstätten, Stand: 24.8.2018.





